Bundesweites Projekt zur Insektenvielfalt in Naturschutzgebieten (DINA)

© Laura Kellermann

Erste Ergebnisse des transdiziplinären Forschungsprojekt „Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen (DINA)“ in 21 Gebieten Deutschland liegen vor. Die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden in einem Policy-Brief sowie in diesen Punkten zusammengefasst:

„1. Biodiversität in Zielsetzung und Planung für Schutzgebiete priorisieren
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) muss auf das Ziel einer Trendumkehr beim Verlust der Arten und insbesondere der Insektenvielfalt in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten ausgerichtet werden. In den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder muss der Erhalt der lokalen Biodiversität in Schutzgebieten gegenüber der Landnutzung priorisiert werden.
Risikoanalysen und Landschaftsplanung müssen die Randeffekte und Umgebungseinflüsse in einen Radius von mindestens 2 km um die Schutzgebietsgrenzen berücksichtigen.
Raumplanerische Verfahren zur zonalen Erweiterung von Schutzgebietsflächen müssen etabliert werden. Ziel muss die Verminderung der Kontaktlinien mit Ackerflächen in intensiver Nutzung sein.
Ackerflächen in Schutzgebieten müssen dem Erhalt von artenreiche Ackerbiotoptypen dienen.

2. Bundesweites Monitoring und ortsbezogene Risikoanalysen ermöglichen
Das Monitoring biologischer Vielfalt mittels Malaise-Fallen muss weiter ausgebaut werden. Ein Ziel ist es, auf Grundlage dieser Daten, charakteristische Arten geschützter Lebensraumtypen zu identifizieren.
Forschungsbedarf besteht zu den Auswirkungen von Pestizideinträgen auf die Insektenbestände in Schutzgebieten.
Die räumliche und zeitliche Auflösung eines bundesweiten Monitorings muss die Erkennung konkreter Gefährdungslagen für Insektenbestände vor Ort ermöglichen, um lokale Maßnahmen zu überprüfen.
Priorität für ein lokales Monitoring und Risikoanalysen ist auf besonders schützenswerte Gebiete (Natura 2000) sowie gefährdete Ackerbiotoptypen zu legen.
Forschung und Monitoring auf Schutzgebietsflächen sind grundsätzlich zu gestatten und bundeseinheitlich zu regeln.

3. Kooperationsbereitschaft von zentralen Akteure fördern
Kooperativ erarbeitete Maßnahmen innerhalb und im Umfeld der Schutzgebiete sind strukturell und finanziell zu fördern, insbesondere durch die Ausgestaltung geeigneter Förder- und Beratungsinstrumente.
Die Beteiligung von Akteure aus Landschaftspflege, Landwirtschaft, Naturschutz, Politik und Zivilgesellschaft in raumbezogenes Management von Risiken für die biologische Vielfalt ist anzustreben.
Biodiversität und ihr Erhalt sind als Bestandteil der Bildung für nachhaltige Entwicklung zu etablieren.“

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